Was ist ein Kasko Gutachten?
Selbstverschuldeter Unfall oder anderer Schaden?
Haben Sie selbst einen Unfall gebaut, oder einen anderen Schaden an Ihrem Fahrzeug? Möchten Sie den entstandenen Schaden über die Versicherung abwickeln lassen? Dann benötigen Sie ein Kasko Gutachten. Gerne beantworte ich hierzu Ihre Fragen.
Sowohl bei der Vollkasko- als auch bei der Teilkaskoversicherung wird der Schaden von Ihrer Versicherung reguliert.
Folgende Schäden werden unter anderem von den Versicherungen übernommen:
- selbst zu verantwortende Unfälle
- Wildunfälle
- Glasbruchschäden
- Diebstahlschäden
- Elementarschäden, wie z.B. Hagel, Sturm, etc.
- Einbruchschäden
Freie Gutachterwahl bei einem Kasko Gutachten?
Bei einem Kaskoschadenfall haben die jeweiligen Versicherungen das Sagen – das heißt, dass Sie die Anweisungen der Versicherung einhalten müssen. Auch die Übernahme der Kosten für das Kasko Gutachten sollte vorab mit der Versicherung abgestimmt werden.
Sollte Ihre Versicherung keine Kostenübernahme für einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl zusagen, schickt die Versicherung Ihnen einen eigenen Gutachter. An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, dass ich das erstellte Gutachten Ihrer Versicherung für Sie prüfe.
Welche Kosten sind abgedeckt?
Bitte beachten Sie, dass bei einem Kaskoschaden in der Regel nur die reinen Reparaturkosten von den Versicherungen übernommen werden. Ein Mietwagen, oder gar andere Aspekte, wie z.B. der Nutzungsausfall, die Wertminderung, etc. sind nicht in den Versicherungsleistungen mit inbegriffen.
Hierzu ist es ratsam, dass Sie vorab die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Ihrer Versicherung lesen – auch hier unterstützte ich Sie gerne.
Was kostet das Kasko Gutachten?
Die Kosten für das Gutachten setzen sich aus mehreren Aspekten, wie z.B. der Grundhonorar (abhängig von der Höhe des Schadens), Fahrtkosten, Portokosten, etc. zusammen. Wir orientieren uns hierbei an dem BVSK. Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. die Kosten für das Gutachten selbst tragen müssen, sollte die Versicherung Ihnen keine Zusage zur freien Gutachterwahl erteilen.