Kfz Oldtimer Gutachten
Exakte Wertermittlung von Oldtimer-Fahrzeugen!
Um ein Fahrzeug offiziell als Oldtimer einstufen lassen zu können, benötigt man nach §23 StVZO ein spezielles Gutachten.
Ich bewerte Ihr Fahrzeug gewissenhaft nach Erhaltungs-, Pflege- und Originalzustand. Das Fahrzeug wird gründlich untersucht, dabei beachte ich unter anderem folgende Fahrzeugkomponente: Motorraum, Innenraum, Lackierung, etc. Die Bewertung umfasst auch eventuelle Vorschäden, Vorbesitzer, Restaurationsaufwände, etc.
Das Gutachten kann für folgende Punkte benötigt werden:
- um Ihren geliebten Klassiker bei der zuständigen Zulassungsbehörde als historisches Fahrzeug anmelden zu können und ein H-Kennzeichen zu erhalten
- zur Feststellung des aktuellen Marktwerts durch ein Wertgutachtens oder eine Kurzbewertung
- Sowohl das Wertgutachten, als auch die Kurzbewertung dienen als Orientierungshilfe vor Kauf oder Verkauf eines geliebten Klassikers
- Auf Basis der Bewertung berechnet sich die Prämienhöhe und die Versicherungssumme der Kfz-Versicherung
Gemäß §2 Absatz. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert der Gesetzgeber Fahrzeuge als Oldtimer, wenn diese
- vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr genommen worden sind
- grundsätzlich dem Originalzustand entsprechen
- in einem guten Erhaltungszustand sind und
- zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes beitragen